AGB

I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere - auch zukünftigen - Angebote und Vertragsabschlüsse über die Lieferung und Leistung von neuen und gebrauchten Geräten, Ersatz- und Austauschteilen sowie für unsere Dienst- und Werksleitungen, insbesondere Montagen und Reparaturen. Geschäftsverkehr mit Auftraggebern, die nicht Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne sind, gelten unsere Bedingungen nur im Rahmen und nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen unserer Angebote und Vertragsabschlüsse, ebenso unsere Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn ihre Formulierung und unsere Zustimmung schriftlich erfolgen.

3. Zu dem Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

II. Preise

1. Unsere Preise gelten netto - ausschließlich Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer und sind für Nachbestellung unverbindlich.

2. Eine vor Auslieferung wirksam werdende Erhöhung der Preise unserer Vorlieferanten, der unserem Angebot zugrunde liegende Werkspreise und Löhne berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des Abschlusspreises.

III. Zahlung

1. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt zu bezahlen. Ist ausnahmsweise ausdrücklich die Annahme von Wechseln oder Schecks vereinbart, erfolgt sie nur erfüllungshalber.

2. Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltung oder Minderung sind auch im Fall von Mängelrügen ausgeschlossen.

3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen in Höhe der von den Geschäftsbanken berechneten Kontokorrentkredite, mindestens 5% über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Bundesbank.

4. Wir behalten uns vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Wir behalten uns die Verrechung eingehender Zahlungen mit mehreren fälligen
Forderungen gegen den gleichen Zahlungspflichtigen vor. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass alle fälligen Rechnungen beglichen sind.

5. Sind Teilzahlungen und Wechselannahmen schriftlich vereinbart, so wird bei Zahlungsrückstand, ebenso wie bei Bekanntwerden von Umständen, die auf eine Minderung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers schließen lassen, die jeweils bestehende Restschuld fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges haben wir außerdem das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle unseres Rücktritts oder der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die sofortige Abholung und Wiederinbesitznahme der von uns gelieferten Gegenstände zu dulden oder sie durch eine entsprechende Sicherheitsleistung abzuwenden. Wird die Herausgabe ohne Sicherheitsleitung verweigert, sind wir abgesehen von dem Anspruch, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, berechtigt,
eine tägliche Vertragsstrafe von 0,4 % des Rechnungswertes der zurückgenommenen Lieferung zu Verlangen.

6. Kommen Auftraggeber, die nicht Kaufleute sind, mit zwei aufeinanderfolgende Ratenzahlungen bzw. mit der Einlösung von Wechseln oder Schecks in Höhe des zehnten Teils des Kaufpreises in Verzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Außerdem haben wir im Falle des Verzuges das Recht, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

IV. Lieferung

1. Für die von uns genannten Liefertermine übernehmen wir keine Gewähr. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Werden die von uns genannten Liefertermine um mehr als zwei Monate überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Weitgehende Rechte des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatz wegen Verzugs oder Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

2. Unvorhersehbare, von uns nicht beeinflusste und beeinflusste Ereignisse wie Betriebsstörungen (auch infolge von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung) teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit. Sie verlängern die vom Auftraggeber gemäß der vorstehenden Ziffer IV1 einzuräumende Nachfrist angemessen.

V. Versand

1. Der Versand erfolgt ohne Rücksicht auf die im übrigen vereinbarten Lieferbedingungen stets auf Gefahr des Auftraggebers. Nimmt der Auftraggeber für ihn bereitgestellte Lieferungen nicht 3 Tage nach Empfang unserer Bereitstellungsanzeige ab, sind wir berechtigt, die Lieferung zu versenden und uns damit gleichzeitig auf die vertragsgemäße Abnahme der Lieferung zu berufen.

2. Gebrauchsgeräte sind vor Versand durch Besichtigung am Standort abzunehmen, andernfalls gelten sie mit der Verladung oder Abholung als abgenommen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an den von der Schmoock GmbH gelieferten Waren bleibt bestehen (Vorbehaltseigentum) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden können.

2. Veräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unseres Vorbehaltseigentums ist ebenso wie das Verbringen ins Ausland ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zulässig.

3. Erfolgte oder vorhersehbare Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Sie sind vom Auftaggeber mit allem ihm zu Gebote stehenden Mitteln auf seine Kosten abzuwehren. Die uns durch die Abwehr oder Besichtigung solcher Eingriffe entstehenden Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

4. Unser Vorbehaltseigentum ist, ebenso wie vermietete Geräte vom Auftraggeber gegen alle Schäden ausreichend zu versichern. Daraus herzuleitende Ansprüche auf Versicherungsleistungen tritt der Auftraggeber hiermit im voraus an uns ab.

VII. Gewährleistung

1. Wir leisten Gewähr für die von uns gelieferten Waren für die Dauer von 6 Monaten nach der Lieferung, Vorausgesetzt, sie werden ohne Änderung sachgemäß in Betrieb gesetzt und/oder gebraucht und gewartet. Das gleiche gilt für von uns erbrachte Dienstleitungen.

2. Natürlicher Verschleiß begründet keinen Gewährleitungsanspruch.

VIII. Mängelhaftung

1. Für Mängel unserer Lieferungen und Werksleitungen sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weitgehender Ansprüche wie folgt:
Voraussetzung unserer Haftung ist eine schriftliche Anzeige über offensichtliche und erkennbare Mängel durch den Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung. Für verdeckte Mängel beträgt die Frist 6 Wochen.

2. Mangelhafte Lieferungen und Werkleitungen sind unverändert an die von uns bezeichnete Adresse zurückzusenden oder für eine Begutachtung durch uns bereitzuhalten, andernfalls sind wir von jeder Haftung frei.

3. Bei von uns anerkannten Mängelrügen können wir wahlweise den Mangel beseitigen oder in Geld ausgleichen. Weitergehende Ansprüche durch den Auftraggeber, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Bei gebrauchten Geräten beschränkt sich unsere Gewährleitung für Mangel auf von uns vertragsgemäß erneuerte oder instandgesetzte Teile bei Vorliegen der vorstehend unter Ziffer 1,2 geregelten Vorraussetzungen.

IX. Austauschteile

Die Lieferung und Preisstellung von Austauschteilen erfolgt unter der Voraussetzung der unverzüglichen und kostenfreien Ablieferung von entsprechenden regenerierfähigen Altteilen an die dem Besteller bezeichnete Werkstatt. Der Kaufpreis ist zahlbar zum vereinbarten Termin in Höhe des Listenpreises zuzüglich des Aufschlages für nicht zurückgegebene verwendungsfähige Altteile. Der Besteller unterwirft sich unserer binnen 4 Wochen nach Eingang der Altteile zu treffenden Entscheidung über deren Verwertbarkeit. Er kann binnen 8 Tagen nach Mitteilung unserer Entscheidung verworfene Teile auf eigene Kosten bei der Prüfstelle abholen. Nach Ablauf dieser Frist werden verworfene Teile verschrottet. Der Besteller erhält sodann Gutschrift über den Schrottpreis oder über den oben erwähnten Aufschlag zum Listenpreis.

X. Montage

Monteure für Lohnarbeiten oder Pauschalmontagen werden nach unseren besonderen Bedingungen zur Verfügung gestellt bzw. ausgeführt.

XI. Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Lieferungen für alle übeigen Rechte und Pflichten ist Güstrow.

XII. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Güstrow.